Aerowest

Ausbildung


PPL(A) nach EASA (FCL.205.A)

Diese Lizenz berechtigt im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer nichtgewerbs- und nichtberufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder zweiter Flugzeugführer auf den in der Lizenz eingetragenem Muster nach Sichtflugbedingungen am Tage.
Diese Lizenz ist ICAO konform und deshalb weltweit gültig!
Andere Staaten außerhalb der EU erkennen diese Lizenz in der Regel (auf Antrag) an.


Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um mit einer Flugausbildung zum PPL (A) beginnen zu können?

  • Das Mindestalter, um mit der Ausbildung beginnen zu können, liegt bei 16 Jahren. Die Lizenz bekommt man frühestens mit 17 Jahren ausgehändigt. Bei minder - jährigen Flugschülern muss die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten vorliegen.
  • Fliegertauglichkeitszeugnis der Klasse II (Medical) Bitte konsultieren Sie einen Fliegerarzt, bei dem Sie eine Tauglichkeitsuntersuchung machen. Eine augenärztliche Untersuchung gehört mit dazu.
  • In unserer Flugschule darf die Ausbildung erst begonnen werden, wenn uns das gültige Medical Class II vorliegt.
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) Gültigkeit 5 Jahre.
  • Das Formular für den Auszug können Sie sich im Internet auf der Homepage der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr herunterladen.
  • Bescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA-Auszug). Gültigkeit 12 Monate. Das Formular für den Auszug aus dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg können Sie im Internet herunterladen. Bitte legen Sie dem ausgefüllten Formular eine Kopie ihres Personalausweises bei.
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs Nachweis „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (z.B. Kopie vom Führerschein)!
  • Polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde). Das Führungszeugnis müssen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro beantragen. Die für uns zuständige Behörde verlangt ein ausführlicheres Führungszeugnis, das direkt an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Oldenburg geschickt wird.
  • Spätestens 8 Tage nach Beginn der Ausbildung müssen wir Sie bei der Landesbehörde angemeldet haben. Dazu benötigen wir zusätzlich die Kopie Ihres Personal - ausweises und 2 Lichtbilder.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung:

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Funksprechzeugnis (BZF / AZF) Theorie

Die theoretische Schulung erfolgt im Eigenstudium, sie kann aber auch auf Wunsch durch einen Fernlehrgang abgedeckt werden.
Wir bieten hierzu ebenfalls nach Absprache Theorieabende in unserer Schule an.

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 45 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindestflugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden. Im Rahmen der Ausbildung findet eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Geprüft werden im „Multiple Choice Verfahren“ alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 – 90 Minuten.

Gültigkeit / Verlängerung einer PPL(A)

Die Lizenz wird unbefristet ausgestellt. Die Gültigkeit der Lizenz wird durch die Gültigkeit der eingetragenen Berechtigungen und das Tauglichkeitszeugnis bestimmt. Der Inhaber einer Lizenz darf die Rechte einer erteilten Lizenz oder Berechtigung nur dann ausüben, wenn er folgende Anforderungen erfüllt: mind. 12 Flugstunden und 12 Landungen sowie eine Auffrischungsschulung von mind. 1 Stunde mit Fluglehrer innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung. Die SEP-Berechtigung („Single Engine Piston“, also Berechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge, die mit dem PPL(A) erworben wird) gilt jeweils für 2 Jahre.

Gültigkeit der Tauglichkeit

  • bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
  • bis zum 50. Lebensjahr: 24 Monate
  • ab dem 51. Lebensjahr: 12 Monate

LAPL:

Wir bieten auf Grund der hohen Auslastung im PPL-A Bereich aktuell keine Ausbildung für LAPL an.

BZF-I, BZF-II, AZF

Erwerb von Funksprechzeugnissen:

In unserer Flugschule finden das ganze Jahr hindurch Kurse zum Erwerb der entsprechenden Funksprechzeugnisse statt. Diese werden durch Mike Zacharias – Fluglotse und stellvertretender Unit-Leiter am Tower in Braunschweig, durchgeführt.Für die PPL-A Lizenz ist mindestens das BZF-II (Deutsch) notwendig und muss vor dem Solo-Flug vorliegen.


Die Sprechfunkzeugnisse sind zeitlich unbeschränkt gültig. Nach dem Erwerb des BZF-I und des AZF (beide Englisch) ist noch eine Sprachprüfung notwendig (ICAO-Sprach-Level). Das Level ist zeitlich begrenzt und wird in die Lizenz eingetragen. Aerowest Flugschule Charter GmbH bietet regelmäßig Sprachprüfungen an. Bei Interesse bitte Kontakt mit uns aufnehmen.

Folgende Funksprechzeugnisse werden angeboten:

  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF) - Instrumentenflug und Sichtflug, deutsch und englisch
  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I) - nur Sichtflug, deutsch und englisch
  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst II (BZF II) - nur Sichtflug, deutsch, nur in Deutschland
Sie haben noch Fragen?







Hermann-Blenk-Str. 32
38108 Braunschweig

Mobile: 0163-9097475
Phone: 0531-351 330
Fax: 0531-353 029

ops@flugschule-aerowest.de