Nach SS+30 ist noch lange nicht Schluss!
Zur Durchführung von Überlandflügen bei Nacht ist eine Nachtflugqualifikation (NFQ) erforderlich. Voraussetzung ist ein gültiger PPL-A nach JAR-FCL.
Zur praktischen Nachtflugausbildung gehören mindestens 10 Nachtstarts und Landungen sowie 5 Nachtflugstunden, Überlandeinweisungen und 5 Platzrunden, ohne Lehrer.
Eine theoretische Ausbildung oder Prüfung ist nicht erforderlich.

